Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, sollten Sie diesen innerhalb der auf dem Gutschein vermerkten Gültigkeitsdauer bei einem Weiterbildungsträger einlösen.
Wichtig ist, dass Sie sich schon vor der Beantragung einer Förderung für einen Anbieter und eine konkrete Weiterbildung entscheiden.
Entscheidend ist die Zulassung des zuständigen Arbeitsamt oder der Bundesanstalt für Arbeit. Diese ist vorhanden, wenn die angestrebte Weiterbildung eine Berufskennzahl (BKZ) und eine Maßnahmennummer besitzt. Darüber hinaus ist von Bedeutung, ob der Weiterbildungsträger
-das Zustandekommen der Weiterbildung garantieren kann (Mindestteilnehmerzahl),
-die Relevanz der Weiterbildung für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, z. B. anhand von einschlägigen Studien und Medienberichten, deutlich macht,
-aufzeigt, für welche am Arbeitsmarkt nachgefragten Berufe die Weiterbildung qualifiziert,
-Wert auf die Qualitätssicherung der angebotenen Weiterbildungen legt,
-die Qualifikation seiner Lehrbeauftragten darstellt,
-zeigt, wie er seine Teilnehmer innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Weiterbildung zu mindestens 70 Prozent erfolgreich in den Arbeitsmarkt vermittelt.
Letzteres betrifft die so genannte Eingliederungsquote, die seit dem 1. Januar 2003 gilt und 70 Prozent beträgt. Praktisch bedeutet das, dass die Weiterbildungsträger auch für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt mitverantwortlich sind. Wird die Quote nicht erfüllt, wird die Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt nicht wieder als förderfähig anerkannt.
Bildungsgutschein? Weiterbilden!
Nachdem Sie Ihren Bildungsgutschein bei Ihrem Bildungsträger abgeben haben, geht es erst richtig los: Eine Weiterbildung läuft nicht von selbst. Sie müssen sich engagieren und immer wieder prüfen, ob Sie das Richtige gewählt haben. Sollte es Schwierigkeiten geben, die Sie davon abhalten weiterzumachen, sollten Sie umgehend mit dem Bildungsträger und auch mit Ihrem Arbeitsberater sprechen. Es ist auf jeden Fall besser, frühzeitig eine Weiterbildung abzubrechen, anstatt sich durch sie hindurch zu quälen. Überlegen Sie sich frühzeitig vor Abschluss der Weiterbildung, wo Sie sich bewerben wollen oder ob Sie sich gegebenenfalls selbstständig machen und dabei z. B. Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt beantragen oder eine Ich AG gründen möchten.