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Wie erhalten Sie den Bildungsgutschein?

Und so geht es Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein:

Zunächst müssen Sie Ihrem Arbeitsvermittler mitteilen, dass Sie eine Weiterbildung anstreben. Dieser prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen. 

Beratungstermin
Wenn das der Fall ist, können Sie mit dem für Sie zuständigen Arbeitsberater einen Beratungstermin vereinbaren. In der Regel werden Sie bei diesem innerhalb von vier Wochen einen Termin erhalten. Zu diesem Termin sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

-Nachweise über Ihre bisherigen Bewerbungsbemühungen 
-Angaben über die angestrebte Weiterbildung und den Bildungsträger
-Informationen über die Arbeitsmarktrelevanz der angestrebten Weiterbildung
-Informationen über die Berufschancen im Anschluss an die angestrebte Weiterbildung (z. B. Stellenangebote und einschlägige Studien)

Außerdem sollten Sie darlegen können, warum Sie überzeugt sind, dass die angestrebte Weiterbildung für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt wichtig ist.

Da viele Arbeitsämter überlastet sind, kann es gelegentlich vorkommen, dass Sie auf Ihren ersten Termin für ein Beratungsgespräch länger als vier Wochen warten müssen. Sind Sie förderfähig und die Weiterbildung Ihrer Wahl beginnt bereits in drei Wochen, können Sie bei Ihrem Arbeitsberater einfach formlos einen schriftlichen Antrag per Post stellen, der alle wichtigen Daten und Unterlagen enthält. Dazu gehören Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, Ihre Kundennummer, Name, Ziel, Maßnahmenummer und Starttermin der gewünschten Weiterbildung sowie die sich darauf beziehende Bitte um zügige Bearbeitung. 

Antragstellung
Der reguläre Weg ist jedoch zunächst ein Gespräch mit dem Arbeitsberater. Er händigt Ihnen den Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung aus. Dabei gilt es zu beachten, dass die Förderung schriftlich beantragt werden muss. Nur dann bezieht das Arbeitsamt nämlich schriftlich zu Ihrem Wunsch Stellung. Der Antrag muss vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung gestellt werden. 

Die Maßnahmenummer der Weiterbildung und der Name des Weiterbildungsträgers sowie der Zeitpunkt, an dem die Weiterbildung beginnt, müssen in diesem Antrag enthalten sein, damit eine zügige Bearbeitung durch das Arbeitsamt möglich ist. 

Um eine Bewilligung der Förderung zu erreichen, ist es darüber hinaus förderlich, wenn Sie zusammen mit dem Antrag Stellenangebote zu den in der Weiterbildung erreichbaren Qualifikationen einreichen. Diese belegen den Bedarf an genau den Qualifikationen, die Sie in der Weiterbildung Ihrer Wahl erreichen. Sie finden diese Anzeigen im Internet oder in Zeitungen. 

Wenn Sie bereit sind, für einen neuen Job gegebenenfalls umzuziehen, sollten Sie auch eine Mobilitätserklärung abgeben, die Ihre Chance auf eine Förderung wesentlich erhöht. 

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihr Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung dennoch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch beim zuständigen Arbeitsamt einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung des Arbeitsamts nochmals überprüft wird. Wird Ihrem Widerspruch anschließend nicht stattgegeben, können Sie nur noch mit Hilfe eines Rechtsanwalts Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Arbeitsamts erheben.