In Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen können die Leistungen des Arbeitsamts folgendes umfassen:
-die Weiterbildungskosten
-ein Unterhaltsgeldin Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds oder der Arbeitslosenhilfe, wobei während einer 12-monatigen Weiterbildung ein Anspruch auf einen Monat Urlaub besteht
-auf Antrag anfallende Reise- und Übernachtungskosten
-auf Antrag Kosten für die Kinderbetreuung
Mit dem Bildungsgutschein hat sich auch finanziell einiges geändert. Unterhaltsgeld wird für Arbeitslosenhilfeempfänger nur noch in Höhe der zuletzt bezogenen Arbeitslosenhilfe bezahlt. Ändert sich während der Weiterbildung die Höhe der Arbeitslosenhilfe, wirkt sich das am gleichen Tag entsprechend auf das Unterhaltsgeld aus. Im Anschluss an die Weiterbildung wird – anders als bisher – kein Anschlussunterhaltsgeld mehr gezahlt.
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