Die meisten Unternehmen setzen voraus, dass ihre Mitarbeiter - das gilt auch für die Aushilfen - die Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung oder das Unterrichtungsverfahren lt. § 34a GewO absolviert haben. Oftmals wird auch die Vorlage eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses erwartet. Zu den "Soft Skills" zählen Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes und sicheres Auftreten und gute Umgangsformen.
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