Seit dem 1. Januar 2003 werden von den Arbeitsämtern nach eingehender Beratung Bildungsgutscheine an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen ausgegeben, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und bei denen eine Weiterbildung die Chance auf einen neuen Job erhöht.
Mit dem Bildungsgutschein erhalten Weiterbildungswillige eine rechtsverbindliche Zusage, dass eine gezielte berufliche Weiterbildung durch das Arbeitsamt gefördert wird. Der Bildungsgutschein bescheinigt u.a.:
-das Ziel der Weiterbildung, das gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitsberater abgestimmt wird
-die maximale Dauer der Weiterbildung, wobei die Höchstdauer 12 Monate beträgt
-den Weiterbildungsort
-die Frist, innerhalb derer Sie den Gutschein bei einem selbst gewählten, vom Arbeitsamt zugelassenen Bildungsträger einlösen müssen.
Diese Frist liegt zwischen einem und drei Monaten und wird individuell vom Arbeitsberater festgesetzt. Wird diese Frist überschritten, verfällt der Gutschein und damit auch die rechtsverbindliche Förderungszusage.
Wahl des Bildungsziels
Entscheidend für die Vergabe eines Bildungsgutscheins ist die Wahl eines für Sie geeigneten Bildungsziels. Dieses sollte Ihre Chance auf einen neuen Job erhöhen.
Alle Arbeitsämter nennen in ihrer so genannten regionalen Bildungszielplanung Bildungsziele, die in der jeweiligen Region als förderfähig gelten. Aber auch Bildungsziele, die nicht in der Planung des für Sie zuständigen Arbeitsamts genannt sind, können gefördert werden, wenn das im konkreten Einzelfall für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sinnvoll erscheint.
Wichtig ist dabei auch, ob Sie bereit sind, für einen neuen Job umzuziehen und eine entsprechende Mobilitätserklärung abgeben. In diesem Fall hat die regionale Bildungszielplanung des zuständigen Arbeitsamts eine nachgeordnete Bedeutung.
Praktisch gelten dann die Bildungsziele aller deutschen Arbeitsämter als förderfähig.
Wahl des Bildungsträgers und der Bildungsform
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass der Arbeitlose eigeninitiativ einen geeigneten Träger für seine Weiterbildung aussuchen kann.
So kann der Arbeitslose auch selbst entscheiden, ob er z. B. per Präsenzunterricht oder per E-Learning von zu Hause aus lernen möchte. Förderfähige Weiterbildungen per E-Learning sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und meist modular aufgebaut. Anders als bei Präsenzschulungen bestehen beim E-Learning keine Mindestteilnehmerzahlen und die Weiterbildung kann in der Regel jederzeit begonnen werden.