Im Strafrecht und Verfahrensrecht wird der Aufbau einer Straftat, werden die Tatbestände und die Rechtfertigungsgründe vermittelt, um einerseits Straftaten erkennen zu können und andererseits bei Eingriffen nicht selbst Täter zu werden.
In der Prüfung gibt es 12 Fragen und 24 Punkten in diesem Sachgebiet.
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