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Sicherheitskraft im Handel (IHK)

Gemäß §34a GewO ist für die Ausübung einer Tätigkeit als Einzelhandelsdetektiv / Shopguard das Ablegen der Sachkundeprüfung zwingende Voraussetzung. Die Absicherung eines Geschäftes, welches durch offene Konzepte und ansprechende Warenpräsentationen Kunden zum Konsum anregen will, erfordert aus sicherheitsspezifischer Sicht eine sichere Anwendung einer Fülle von Rechtsvorschriften, Kenntnisse in handelsspezifischen Sicherheitsvorkehrungen und ein Verständnis von organisatorischen Vorgängen im Handel.

Um auch den Umgang mit Kunden, den präventiven Ansatz der Schadenverhütung, die benötigten Fachkenntnisse im Bereich Warenwirtschaft, die Kenntnisse über Täterverhalten und Betrugsmuster sowie den richtigen Einsatz von Warensicherungs- und Kameratechnik unter Beachtung aller für den Handel spezifischen Rechtsvorschriften abzudecken, haben das EHI (EHI Retail Institute e.V.) und der BDSW (Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft e.V.) auf Initiative des Handels in Zusammenarbeit mit der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg den IHK-Zertifikatslehrgang „Sicherheitskraft im Handel (IHK)“ entwickelt.

Ziel

Erreichung eines hochwertigen Qualifizierungs­niveaus auf bundesweit einheitlichem Standard und Nachweisdokumentation durch IHK-Zertifikat.

 

Zielgruppe

Alle im Handel mit Sicherheitsaufgaben betraute Beschäftigte, insbesondere Einzelhandelsdetektive und Shopguards.

 

Inhalt

Modul 1 (40 Unterrichtseinheiten)

  • Handelsspezifische Kenntnisse: Kriminalitätsentwicklung, Inventurschaden, Inhouse-Logistik,

sicherheitsrelevante Aufgaben

  • Anwendung von Rechtsvorschriften auf Sicherheitsdienstleistungen im Handel

Modul 2 (40 Unterrichtseinheiten)

  • Basiskenntnisse (Sicherheitstechnik, Bargeld- und Beleglogistik, organisatorische Maßnahmen)
  • Aufgabenvorbereitung: Objektspezifische Tätigkeiten, Einweisungen, Verfahren und Statistiken
  • Delikte zum Nachteil von Handelsunternehmen, Kunden und Dritten
  • Tätergruppenspezifische Vorgehensweisen, Maßnahmen und Techniken
  • Ablauf der tätergruppenbezogen Feststellungsbearbeitung

 

Mögliche Voraussetzungen

  • Nachweis Unterrichtungsverfahren oder Sachkunde gem. § 34a GewO
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. 3-monatige Berufspraxis als Einzelhandelsdetektiv/Shopguard oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis, von der mind. 6 Monate als Einzelhandelsdetektiv/Shopguard abgeleistet sein müssen
  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Zur Teilnahme am Lehrgang kann ebenfalls zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweist oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Teilnahme rechtfertigen. Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die WBG der IHK Bonn/Rhein-Sieg im Einzelfall

 

Zeitbedarf

Dauer: 80 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.)

Der Unterricht findet in der Regel von 08:30 bis 15:30 Uhr statt. Den genauen Zeitplan erhalten Interessenten auf Anfrage.

Bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht (mind. 80 %) und erfolgreichem IHK-Test erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Sicherheitskraft im Handel (IHK)“