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Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz

Die Aus- und Weiterbildung im Personen- und Begleitschutz in der privaten Sicherheitswirtschaft ist in Deutschland bundeseinheitlich nicht geregelt.

Bedarf

Der Bedarf an Personenschützern außerhalb des behördlichen Personenschutzes ist begrenzt und wird vorrangig aus dem Kreis ehemaliger behördlicher Personenschützer gedeckt. Darüber hinaus gibt es einen überschaubaren Bedarf im betrieblichen Werkschutz (wie für Vorstände oder Veranstaltungen), bei gefährdeten Privatpersonen und vor allem und in einer Kombination von Personen-, Begleit- und Veranstaltungsschutz mit VIP-Betreuung.

 

Aus- und Weiterbildung

Daraus resultiert, dass bundeseinheitliche Ausbildungen mit anerkannten einheitlichen Abschlüssen im Personenschutz derzeit auch nicht vorgesehen sind. Dieses Defizit hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Ausbildungen durch private Bildungsträger und Einzelanbieter mit zum Teil obskuren Titeln und Inhalten entwickelt wurden, die in der Mehrzahl keine ausreichende Vorbereitung auf die Tätigkeit als gewerblich tätiger Personenschützer beinhalten. Deshalb werden derartige Kurse auch derzeit (2014) weder vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr noch von der Mehrzahl anderer Fördermittelgeber unterstützt. Diese Lücke versuchen seriöse zertifizierte Bildungsträger in Kooperation mit IHKn und deren Servicegesellschaften durch Weiterbildungen mit IHK-Zertifikat zu schließen. Grundlage sind von einzelnen Bildungsträgern eingereichte Programme, die vorgegebenen Grundanforderungen entsprechen müssen, jedoch territorial unterschiedlich ausgestaltet sind.

Die Weiterbildung zur "Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz" erfolgt durch einzelne Bildungsträger auf der Grundlage von Programmen, die von den Anforderungen des behördlichen Personenschutzes abgeleitet sind, jedoch nicht bundeseinheitlich oder abgestimmt vorliegen. Insoweit ist jede derartige Weiterbildung auch differenziert zu bewerten. Das IHK-Zertifikat wird durch eine der über 80 IHKn oder deren Servicegesellschaften nach mindestens einer Prüfung verliehen. Diese Prüfung setzt in der Regel voraus, dass der Prüfling einen Kurs absolviert hat und die Voraussetzungen nach § 34a GewO sowie nach dem Waffengesetz erfüllt und körperlich geeignet ist.

Einheitlich ist weiter, dass diese Kurse in Vollzeit durchgeführt werden und in der Regel mit der Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beginnen, die als Gewerberechtsprüfung den Gewerbezugang in die Bewachungstätigkeit ermöglicht. Das spezielle IHK-Zertifikat im Personenschutz (ggf. erweitert um Begleit- und Veranstaltungsschutz) ist insoweit an eine folgende Fachausbildung und zweite IHK-Prüfung mit den fachspezifischen Inhalten gebunden.

 

Lehrstoff

Zu den spezifischen Inhalten zählen

  • die Personenschutz-Fachausbildung mit Gefährdungsanalysen, Einsatzkonzepten, Einsatztaktiken, Handlungsvarianten, Abwehr von Attentaten, Einsatzpsychologie, Kommunikation, Stil und Etikette usw.
  • personenschutzbezogene Anforderungen im Veranstaltungsschutz mit VIP-Betreuung
  • die Taktische Personenschutz-Schießausbildung mit Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
  • die Personenschutzbezogene Selbstverteidigung mit Konditionierung und Stresstraining
  • Orientierungstraining und Geländeübungen
  • Erste Hilfe im Personenschutz bei Schuss-, Spreng- und Brandverletzungen
  • Fahrsicherheitstraining mit Limousinen mit taktischem Variantentraining
  • Erkennen, Auffinden und Sichern von Spreng- und Brandsätzen
  • Englisch im Personen- und Begleitschutz[1]

Die Kurse gehen in der Regel über 4 bis 6 Monate. Entscheident sind letztlich Umfang und Qualität des Themen- und Ablaufplanes, die Fähigkeiten der Dozenten und Trainer und natürlich auch die Erfahrungen des Bildungsträgers, der in jedem Fall nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert sein und eine AZAV-Zulassung besitzen sollte.

Neben dem unmittelbaren Bedarf an Personenschützern gibt es auch im Bereich der Vorbereitung, Planung und Führung von Sicherheitsdienstleistungen das Erfordernis von Grundkenntnissen im Personenschutz bei Führungspersonal, so im Veranstaltungsschutz. Die Erweiterung der Berufsausbildung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" um spezielle Module mit Personenschutzinhalten ist ein Angebot, dieses Defizit zu schließen. Eine spezielle Umschulung zur "Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit Zusatzqualifizierung und IHK-Zertifikat im Personen- und Begleitschutz" beinhaltet sowohl den Berufsabschluss als auch das spezielle IHK-Zertifikat.

 

"IHK-Zertifikat" / "Zertifikatslehrgang"

Zum Teil werden zwei ähnliche Begriffe verwechselt: Auch bei diesen Personenschutzweiterbildungen mit IHK-Zertifikat handelt es sich in der Regel nicht um "Zertifikatslehrgänge IHK", sondern um Weiterbildungen, die eine IHK-Servicegesellschaft prüft und bestätigt (IHK-Zertifikat). "Zertifikatslehrgänge", die diese Bezeichnung führen dürfen, müssen von den IHK auch als solche ausgewiesen sein und basieren auf Ausbildungsprogrammen der IHK (in der Regel nachprüfbar auf den Internet-Seiten der IHK). Solche Entwicklungen sind im Einzelfall zukünftig sicher nicht ausgeschlossen.

quelle: www.secupedia.de