Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO besteht nur, wer sich gut darauf vorbereitet. Das sollte jedem bewusst sein, schliesslich geht es später in den Einsätzen simpel gesagt um das Leben und Eigentum anderer. Wer sich denkt, ich lese mir im Internet ein bisschen was zum Thema durch, der wird nicht so einfach bestehen.
Bevor man sich hier alles zum Thema Sachkundeprüfung nach §34a GewO durchliest, sollte man wissen, wer die Sachkundeprüfung überhaupt benötigt. Denn nur folgenden Bereichen ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO nötig:
Wenn man also nicht in diesen Bereichen arbeitet, benötigt man auch keine Sachkundeprüfung. Kurzum, arbeitet man nicht in einem öffentlichen Bereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr, braucht man sie nicht. Dann reicht dann eine 40-stündige Unterrichtung der IHK. Allerdings verlangen einige Sicherheitsunternehmen die Sachkundeprüfung um die Mitarbeiter flexibel einzusetzen. Dann muss man da wohl auch durch. Es ist zwar nichts offizielles, aber man munkelt in IHK Kreisen, dass auch die angestellten Türsteher in Diskotheken demnächst die Sachkundeprüfung ablegen müssen, bisher ging das ja ohne, wenn sie direkte Diskotheken-Angestellte waren.
Eigentlich sollte der Inhalt bei allen IHK’s in Deutschland ziemlich der gleiche sein. Je nach Teilnehmeranzahl und Verständnisproblemen dieser, kann das eine oder andere Thema etwas kürzer oder länger ausfallen. In Mannheim war es sehr angenehm mit einer Anzahl von 12 Teilnehmern. Auch die Referenten haben den Inhalt sehr gut vermitteln können. Laut Plan waren Rollenspiele vorgesehen, welche dann aber durch vorgeführte Praxissituationen ersetzt wurden. Das fanden die meisten Teilnehmer auch sehr gut. Wie auch immer, man wird im Unterricht schon ein wenig gefordert, darf sich nicht hängen lassen. Durchfallen kann man hier aber nur, wenn man der Deutschen Sprache nicht mächtig ist oder – aus welchen Gründen auch immer – einen unlösbaren Streit mit den Verantwortlichen entfacht. Nach jedem Themengebiet wurde ein kleiner Test gemacht um die Lernfortschritte der Teilnehmer zu überprüfen. Das sind dann auch die gleichen Themen, welche in der Sachkundeprüfung nach §34a GewO abgefragt werden.
Kurz und knapp, man hat 120 Minuten Zeit um 72 Fragen im Multiple Choice Verfahren zu beantworten. Es können aus 4 vorgegebenen Antwort bis zu 2 Antworten richtig sein. Betonung liegt hier auf „bis zu“. Es kann also auch nur eine Antwort richtig sein. Nur wer exakt richtig antwortet bekommt bei einer Frage die Punkte. Ist in der Sachkundeprüfung nur eine von 2 möglichen Antworten richtig angekreuzt, gibt es keine Punkte. Wer 50% erreicht besteht sie schriftliche Prüfung und darf in die mündliche Prüfung.
Ganz einfach: Pro Teilnehmer dauert die mündliche Sachkundeprüfung nach §34a GewO 15 Minuten. In diesen 15 Minuten werden Fragen zu allen Themenbereichen gestellt. Auch hier sollte man auf den Zetteln der Prüfer (es sind meist 3 Prüfer/innen) 50% oder mehr erreichen um die Sachkundeprüfung endgültig zu bestehen. Die IHK kann auch mehrere Teilnehmer auf einmal prüfen, aber auch hier wird jedem Prüfling die Zeit von 15 Minuten eingeräumt.