Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete, die auch im Rahmen der Unterrichtungsverfahren behandelt werden:
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit jeweils am selben Termin und mit identischen Aufgaben aus den aufgelisteten Sachgebieten statt. In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht“ und „Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen“ gelegt werden.
Die Prüfungsanforderungen gehen über den in den Unterrichtungen behandelten Unterrichtsstoff der einzelnen Sachgebiete hinaus.
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