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IHK geprüfte Werkschutzfachkraft

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft wurde am 1. April 1983 in Kraft gesetzt. Es handelte sich damals um die erste bundesweit gültige Rechtsgrundlage für die Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe. Die Verordnung wurde auf der Grundlage verschiedener Fortbildungsregelungen, nach denen an mehreren IHKn Prüfungen abgenommen wurden, erarbeitet.

Seit dem Jahr 2006 können allerdings keine Prüfungen zur Werkschutzfachkraft mehr abgelegt werden. Im Rahmen der Neuordnung der sicherheitsrelevanten Berufe wurde in § 11 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit die Prüfungsverordnung Geprüfte Werkschutzfachkraft zum 31. Dezember 2005 aufgehoben. Seit 2006 können nur noch Nachprüfungen zur Werkschutzfachkraft durchgeführt werden.

Da weiterhin ein Bedürfnis nach einer Qualifizierung für Seiteneinsteiger in das Sicherheitsgewerbe besteht, hat derBDWS in Zusammenarbeit mit der ASW und einer Reihe von IHKn unter dem Dach des DIHK eine DIHK-Empfehlung zum Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskrafterarbeitet. Diese Prüfung gilt als Nachfolgemodell der Werkschutzfachkraft. Sie bildet eine umfassende, moderne Qualifikation für die Sicherheitswirtschaft, also die Tätigkeit in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen.

Prüfungen zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft werden seit Anfang 2006 bei verschiedenen IHKn im Deutschland angeboten.

quelle: www.secupedia.de