Bei der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung, die nach der Neustrukturierung der sicherheitsrelevanten Berufe, bei der der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und die Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit eingeführt wurden, notwendig wurde.
Im Zuge der Einführung der oben genannten Berufe wurde in der Rechtsverordnung über die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit die Rechtsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft aufgehoben, die letzten Prüfungen haben Ende 2005 stattgefunden. Aus Sicht der Privaten Sicherheitsunternehmen und auch der betrieblichen Sicherheit war eine Qualifikationsmöglichkeit für Seiteneinsteiger unbedingt notwendig. Sie sollte sich allerdings weniger als der sehr umfangreiche Ausbildungsberuf auf kaufmännische Aspekte beziehen, sondern die praktische Tätigkeit des Sicherheitsmitarbeiters in den Vordergrund stellen. Im Vergleich zur abgelösten Werkschutzfachkraft wurden die Inhalte modernisiert und auf den neusten Stand gebracht. Der Fokus verschob sich von der Werkssicherheit hin zur umfassenden Sicherheitsdienstleistung.
Unter dem Dach des DIHK haben Experten Des BDWS, der ASW und der IHKn einen Entwurf einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde den einzelnen Industrie- und Handelskammern vom DIHK empfohlen. Mittlerweile haben alle relevanten Kammern in Deutschland entsprechende Besondere Rechtsvorschriften erlassen. Einige wenige Kammer sind insofern von der Empfehlung abgewichen dass sie kein Fortbildungs- sondern Umschulungsregelungen nach § 59 BBiG geschaffen haben. Nach den ersten Erfahrungen mit dieser neuen Prüfung wird der Erlass einer bundesweit einheitlichen Prüfung in den nächsten Jahren angestrebt.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind auf der einen Seite eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen oder betriebliche Sicherheitseinrichtungen) alternativ dazu eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen. Auch der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise ist möglich. Auf der anderen Seite muss der Prüfling mindestens 24 Jahre alt sein und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt nachweisen.
Eine Ausbildung vor Ablegung der Prüfung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung. Der Prüfling kann sich die entsprechenden Kenntnisse auch auf andere Weise aneignen. Auf Grund der umfangreichen Inhalte empfiehlt sich aber die Teilnehme an einem entsprechenden Ausbildungslehrgang. Die Gesamtdauer einer solchen Ausbildung beträgt nach dem Rahmenplan 210 Stunden.
Eine Reihe von Bildungsträgern bieten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft an, darunter die vom BDWS anerkannten und empfohlenen Sicherheits- und Werkschutzschulen, die Verbände für Sicherheit der Wirtschaft sowie einige IHKn.
Die Prüfung ist in drei Teile aufgeteilt. In der schriftlichen Prüfung sind zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten. Eine davon beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, die zweite mit dem Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“. Die mündliche Prüfung wird als situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handel“. Für alle Prüfungsteile gilt, dass zwar der Fokus auf den genannten Handlungsbereichen liegt, alle anderen Themenbereiche aber ebenfalls angesprochen werden können.
Die Kosten für Lehrgang und Prüfung sind je nach Bildungsträger und IHK unterschiedlich. Die Lehrgänge kosten zurzeit ca. 1.000 €, die Prüfungsgebühr beläuft sich auf ca. 300 €.
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat in den letzten Jahren wie ihre Vorgängerin, die Geprüfte Werkschutzfachkraft, ihre Verankerung in den Tarifverträgen des BDWS gefunden. Die Mitarbeiter, die diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben, profitieren somit von höheren Tariflöhnen. Im Unterschied zu einfachen Mitarbeitern, die lediglich die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung abgelegt haben, werden Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte auf Arbeitsplätzen eingesetzt, an denen die Anforderungen höher sind.
So werden beispielsweise bei der Bewachung von kerntechnischen Anlagen und bei sensiblen Industrieanlagen ausschließlich höher qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Insbesondere für Seiteneinsteiger, die nicht die Absicht haben, den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu erlernen, ist die Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft die wichtigste Möglichkeit zur Qualifizierung.
Nach der Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besteht die Möglichkeit, die Externenprüfung zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz- und Sicherheit abzulegen. Wahlweise kann auch der Abschluss zur Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit angestrebt werden.
Quelle: http://www.secupedia.info/wiki/Gepr%C3%BCfte_Schutz-_und_Sicherheitskraft#ixzz4LLsZS7HQ
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