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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Der BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag die Broschüre „Tipps für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft“ veröffentlicht. Die Broschüre gibt in den Kapiteln „Entscheidung für die Ausbildung und den Ausbildungsbetrieb“, „Ausbildungsvertrag“, „Rechte und Pflichten in der Ausbildung “, „Ende der Ausbildung“ und „Rat und Tat“ Auskunft zu Fragen wie „Worauf ist bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs zu achten?“, „Welchen Urlaubsanspruch haben Sie“ und „Wann endet die Ausbildung?“ sowie zur Anwendung der Tarifverträge des BDSW und der Höhe der Auszubildenden-Vergütung.

Verteilt wird die Broschüre über die Berufsschulen, die IHKn und die Agenturen für Arbeit. Sie steht auch auf der Internetseite des BDSW unter http://www.bdsw.de zum kostenlosen Download bereit.