Fachkraft für Personen- und Objektschutz mit eidg. Fachausweis (FPO) CH
Fachleute FPO sind in erster Linie für den Publikums-, Ordnungs- und Schutzdienst von Unternehmen und Einzelpersonen verantwortlich. Zusätzliche Dienste sind Alarmempfang und Intervention sowie Bewachung von speziellen Werttransporten.
Selbstverständnis
In bedrohlichen Situationen müssen Fachleute FPO Risiken rechtzeitig erkennen, rasch und mutig Massnahmen ergreifen sowie die richtigen Mittel und Fachkräfte professionell und diskret einsetzen, um die betroffenen Personen und Objekte vor Schaden zu bewahren. Mit den Informationen aus ihrem Arbeitsbereich gehen sie diskret um. Ihre äussere Erscheinung und ihr seriöses Auftreten beeinflussen und beruhigen die Menschen in kritischen Situationen. Sie können technische Hilfsmittel situativ korrekt und effizient einsetzen und wissen, wie sie sich bei Gefahr selbst schützen können.
Zweck der Prüfung
Der Kandidat erbringt den Nachweis über das erforderliche Fachwissen und Berufsverständnis zum FPO: Schutz und Bewachung von Personen und ObjektenOrganisation und Durchführung von bewaffnetem und unbewaffnetem Personen- und Objektschutz
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zur Zeit der Anmeldefrist:
- einen kurzen Lebenslauf mit Angaben über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis vorweist
- Kopien von erworbenen Ausweisen und/oder von Arbeitszeugnissen vorweist
- eine Kopie des Strafregisterauszugs nicht älter als drei Monate (ausnahmslos) ohne Eintrag oder höchstens mit einer Übertretung (keine Vergehen oder Verbrechen) vorweist
- mit Lehrabschluss (oder anerkannter und gleichwertiger Ausbildung): 2 Praxisjahre (entsprechen mindestens 3200 Arbeitsstunden) im Sicherheits- und Bewachungsdienst aufweist, wovon mindestens 200 Arbeitsstunden im Bereich des Personen- und Objektschutzes ausgeführt wurden
- oder ohne Lehrabschluss: 4 Praxisjahre (entsprechen mindestens 6400 Arbeitsstunden) im Sicherheits- und Bewachungsdienst aufweist, wovon mindestens 200 Arbeitsstunden im Bereich des Personen- und Objektschutzes ausgeführt wurden
- oder den eidg. Fachausweis für Sicherheit und Bewachung (FSB) vorweist und mindestens 200 Arbeitsstunden im Bereich des Personen und Objektschutzes ausgeführt hat.
- einen gültigen CPR-Ausweis (Cardio-pulmonary Resuscitation) besitzt
- einen gültigen Führerausweis der Kategorie B besitzt
- eine vom VSSU anerkannte Fahrausbildung absolviert hat; eine gültige Waffentragbewilligung für Faustfeuerwaffen besitzt oder 2 Jahre „hoheitlichen“ Einsatz (z.B. Militärische Sicherheit oder Schweizergarde) geleistet hat
- mindestens 22 Jahre alt ist
Prüfungsfächer
Die Prüfung umfasst folgende Fächer und dauert (in Stunden):
- Betriebskunde 0,75 schriftlich
- Recht 1 schriftlich / 0,5 mündlich
- Sozialkompetenz 0,5 schriftlich / 0,5 mündlich
- Branchenkunde 0,75 schriftlich
- Fachkunde FPO 2,0 schriftlich
- Praxisaufgaben FPO 2,0 praktisch
Kosten
- Prüfungsgebühr: Materialgeld CHF 3200.-
- Prüfung: CHF 300.-·
- Registergebühr: CHF 65.-
Quelle: ww.secupedia.de