Allgemeines
§ 34 a der Gewerbeordnung macht die Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Bewachungsgewerbes unter anderem davon abhängig, dass zuvor eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften oder bei bestimmten Tätigkeitsbereichen eine bestandene Sachkundeprüfung nachgewiesen werden kann.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe muss von jedem Unternehmer oder Angestellten bei folgenden Tätigkeiten erfolgreich abgelegt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher).
Ausgenommen von dieser Pflicht sind:
- Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) und den bisherigen Weiterbildungsabschlüssen "Geprüfte Werkschutzkraft" und "Geprüfter Werkschutzmeister"
- Personen, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren.
Bitte beachten Sie:
Dem zuständigen Ordnungsamt ist der Befreiungstatbestand durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachzuweisen.
Zweck der Sachkundeprüfung
Zweck der Sachkundeprüfung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen
- rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen und
- deren praktischer Anwendung vertraut zu machen.
Die Unterrichtung ermöglicht den Teilnehmern damit die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben.
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Inhalte der Sachkundeprüfung
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.