Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Min. und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Min. pro Prüfling. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Ablegung der mündlichen Prüfung. Die Prüfung kann wiederholt werden.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf die Sachgebiete “Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht” und “Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen” gelegt werden.
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